Ihre Fragen zur Taggeldversicherung – kurz & klar beantwortet.
Eine Krankentaggeldversicherung sichert Ihr Einkommen ab, wenn Sie aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht arbeiten können. Sie erhalten ein tägliches Taggeld, das den Lohnausfall ganz oder teilweise ausgleicht – je nach gewähltem Versicherungsmodell.
Ohne Krankentaggeldversicherung tragen Sie das finanzielle Risiko bei längerer Krankheit selbst. Besonders Selbstständige oder Angestellte ohne Versicherung durch den Arbeitgeber profitieren von dieser Absicherung – sie schützt vor Einkommenslücken und finanziellen Engpässen.
Nein, eine Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber schliessen jedoch eine solche Versicherung für ihre Mitarbeitenden ab. Für Selbstständige oder Unternehmen mit kleinen Teams ist sie freiwillig, aber sehr empfehlenswert.
Nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist zahlt die Versicherung ein Taggeld – meist 80–90 % des versicherten Einkommens – für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Die Wartefrist ist die Zeit zwischen dem ersten Krankheitstag und dem Beginn der Taggeldzahlungen. Je nach Police kann sie z. B. 14, 30 oder 60 Tage betragen.
Das hängt vom Vertrag ab – in der Regel erhalten Sie 80–90 % Ihres versicherten Einkommens. Auch individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Nicht zwingend. Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, aber nicht alle. Es lohnt sich, in Ihrem Arbeitsvertrag oder direkt bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen.
Ohne Krankentaggeldversicherung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Lohn während einer begrenzten Zeit weiterzuzahlen – z. B. nach der Berner oder Zürcher Skala (je nach Dienstjahr). Danach endet die Pflicht.
In solchen Fällen sollten Sie prüfen, ob eine private Zusatz-Krankentaggeldversicherung für Sie sinnvoll ist. Damit können Sie die Lücke selbst abdecken und erhalten im Krankheitsfall bis zu 100 % Ihres Einkommens.
Ja, viele Versicherer bieten Ergänzungslösungen an. So können Sie zusätzlich zum Schutz des Arbeitgebers eine private Taggeldversicherung abschliessen – z. B. zur Erhöhung des Taggeldsatzes oder zur Absicherung nach Austritt.
Dann gilt lediglich die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht, die je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses relativ kurz ausfallen kann. In diesem Fall empfiehlt sich eine private Absicherung.
In der Regel nicht – die Kollektivversicherung ist an den Arbeitgeber gebunden. Eine individuelle Lösung kann aber in manchen Fällen nahtlos weitergeführt werden. Prüfen Sie dies mit dem alten und neuen Versicherer.
Ja – gerade für Selbstständige ist eine Taggeldversicherung besonders wichtig. Ohne Arbeitgeber tragen Sie das volle Risiko bei krankheitsbedingtem Erwerbsausfall. Eine private Krankentaggeldversicherung schützt Sie vor finanziellen Engpässen.
Die Kosten hängen vom Alter, der versicherten Taggeldhöhe, der Wartefrist und der Versicherungsdauer ab. Bereits ab wenigen Franken pro Tag ist eine solide Absicherung möglich. Ein Vergleich lohnt sich.
Sie können in der Regel bis zu 80–90 % Ihres Nettoeinkommens absichern. Wichtig ist, dass das Einkommen korrekt deklariert und plausibel nachvollziehbar ist.
Ja, viele Versicherer bieten massgeschneiderte Lösungen für Selbstständige – oft mit flexibler Wartefrist, frei wählbarer Taggeldhöhe und einfacher Offertenerstellung. Auch Einzelunternehmer ohne Angestellte können sich individuell versichern.
Ohne Krankentaggeldversicherung müssten Sie Einkommensausfälle aus eigenen Rücklagen decken. Mit Versicherung erhalten Sie ab dem gewählten Zeitpunkt ein tägliches Taggeld – und haben finanziell mehr Sicherheit.
Eine Kollektivversicherung ist eine Krankentaggeldlösung für Unternehmen, mit der mehrere Mitarbeitende gemeinsam versichert sind. Der Arbeitgeber schliesst diese Police ab, um die Lohnfortzahlungspflicht abzusichern.
Unternehmen profitieren von günstigeren Prämien, planbaren Personalkosten und Entlastung bei der Lohnfortzahlung. Für Mitarbeitende ist es ein attraktiver Zusatznutzen im Arbeitsvertrag.
Bereits ab zwei Mitarbeitenden ist der Abschluss einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung möglich. Grössere KMU erhalten oft zusätzliche Tarifvorteile.
Unfalltaggeld ist eine Leistung der Unfallversicherung und deckt den Lohnausfall, wenn Sie wegen eines Unfalls arbeitsunfähig sind. In der Schweiz ist diese Leistung im UVG geregelt und beginnt in der Regel ab dem 3. Tag nach dem Unfall.
Nein – Krankentaggeld greift bei Krankheit, Unfalltaggeld bei Unfällen. Beide decken ähnliche Risiken ab, stammen aber aus unterschiedlichen Versicherungssystemen. Es ist wichtig, beide Bereiche abzudecken.
Ja, in den meisten Fällen. Angestellte sind für Berufsunfälle automatisch versichert, aber bei Krankheit nicht immer vollständig abgesichert. Selbstständige müssen sowohl Unfall- als auch Krankentaggeld aktiv organisieren.
Bei Angestellten ist das Unfalltaggeld meist im Rahmen der obligatorischen UVG-Versicherung integriert. Selbstständige müssen sich freiwillig gegen Unfall versichern, wenn sie keine obligatorische Unfallversicherung haben.
Ja. Viele Versicherer bieten kombinierte Lösungen an, damit bei Krankheit und Unfall dieselbe Lohnersatz-Logik gilt. Das vereinfacht die Handhabung und sichert Sie umfassend ab.
Am einfachsten über einen Online-Vergleich wie ktg-vergleich.ch. Dort können Sie Ihre Situation erfassen und erhalten passende Offerten – kostenlos und unverbindlich.
Achten Sie auf Taggeldhöhe, Wartefrist, Leistungsdauer und Prämienhöhe. Wichtig ist auch, ob Sie Angestellte oder Selbstständige versichern möchten – oder beides.
Sie füllen ein kurzes Formular aus, basierend auf Ihren Angaben suchen wir passende Anbieter und melden uns mit einer individuellen Offerte – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Ja – Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Unser Ziel ist es, Ihnen einen transparenten Überblick zu bieten und bei der Auswahl zu unterstützen.
Wir analysieren Ihre Angaben, vergleichen passende Angebote und melden uns bei Ihnen. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie bis zum Abschluss der Versicherung.
In vielen Fällen: ja. Entscheidend ist, ob eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt wurde und ob die Reha medizinisch notwendig ist. Details hängen vom jeweiligen Vertrag ab.
Ja – sofern eine Unfallversicherung besteht. Für Angestellte ist dies meist automatisch der Fall. Selbstständige müssen sich aktiv gegen Freizeitunfälle versichern, wenn sie auch in der Freizeit abgesichert sein möchten.
Die Versicherungsprämie hängt von Alter, Einkommen, Wartefrist und Leistungsdauer ab. Für ein Jahreseinkommen von CHF 100 000 und 80 % Absicherung liegt die Jahresprämie durchschnittlich bei CHF 300 bis CHF 600. Je nach Anbieter und Leistungsumfang kann sie variieren.
Ja. Beispiel: Bei CHF 100 000 Jahreseinkommen und 90 % Absicherung beträgt das tägliche Krankentaggeld rund CHF 247 (CHF 100 000 × 90 % ÷ 365).💡 Das ist der Betrag, den Sie im Krankheitsfall täglich ausbezahlt bekommen – nicht die Prämie.
Das Unfalltaggeld liegt bei 80 % des versicherten Lohns inklusive 13. Monatslohn. Beispiel: CHF 148 200 × 80 % ÷ 365 ergibt ca. CHF 325 pro Tag, die im Falle eines Unfalls während der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt werden.💡 Auch dieser Betrag ist die Leistung, nicht die Versicherungsprämie.
Beispielhafte Formel: CHF 120 000 Jahreslohn × 80 % ÷ 365 = CHF 263 pro Tag Krankentaggeld.➡️ Das ist der Betrag, den Sie im Krankheitsfall pro Tag erhalten – je nach Vertragsdauer bis zu 720 Tage.
Ja. Ältere Personen (z. B. über 50) zahlen meist höhere Prämien, da das Risiko für längere Krankheiten steigt. Ein Vergleich ist besonders in höheren Altersklassen sinnvoll.
Die Prämien für Krankentaggeldversicherungen sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Die ausbezahlten Leistungen gelten hingegen als Einkommen und müssen versteuert werden.
Bereits ab zwei Mitarbeitenden können Sie eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abschliessen. Diese deckt den Lohnausfall bei Krankheit und entlastet Sie als Arbeitgeber von der Lohnfortzahlungspflicht.
Kollektivlösungen bieten günstigere Prämien, administrative Entlastung und verbessern die Arbeitgeberattraktivität. Mitarbeitende profitieren von zuverlässiger Absicherung, Unternehmen von besser planbaren Personalkosten.
Oft teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende die Prämien – z. B. je zur Hälfte. Auch eine vollständige Übernahme durch den Arbeitgeber ist möglich.
Eine Wartefrist von 30 oder 60 Tagen ist gängig. Kürzere Fristen führen zu höheren Prämien. Für KMU empfiehlt sich ein individuelles Abwägen zwischen Budget und gewünschtem Schutz.
Ja. Bei Teilzeit wird das Taggeld anteilig berechnet – basierend auf dem effektiven AHV-pflichtigen Einkommen. Auch für 20–80 %-Pensum ist eine Absicherung sinnvoll.
Ja. Die gesetzlichen Vorgaben zur Lohnfortzahlung unterscheiden sich je nach Region (z. B. Berner, Zürcher oder Basler Skala). Eine Krankentaggeldversicherung gleicht diese Unterschiede zuverlässig aus.
Wenn die medizinische Notwendigkeit ärztlich bestätigt ist und eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, leisten viele Versicherungen auch bei Kur- oder Reha-Aufenthalten. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen.
Als Angestellte in der Schweiz sind Sie in der Regel auch bei Freizeitunfällen über die obligatorische Unfallversicherung versichert. Selbstständige müssen sich aktiv für Unfälle – auch in der Freizeit – versichern.
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